Einreise nach China
Deutsche dürfen derzeit ohne Visum nach China einreisen. Für eine Silvesterreise hat die Regel aber einen Haken: Sie gilt nach heutigem Stand nur bis zum 31. Dezember 2026, 24 Uhr. Eine Verlängerung ist noch nicht angekündigt. Stand dieser Seite: 29. September 2026. Wir aktualisieren sie, sobald China entscheidet.

Die Visumfreiheit
Deutsche mit gewöhnlichem Reisepass dürfen ohne Visum nach China einreisen und bis zu 30 Tage bleiben, für Tourismus, Geschäftsreisen, Besuche und Transit. Laut chinesischer Botschaft und Auswärtigem Amt gilt diese Regel bis zum 31. Dezember 2026, 24 Uhr.
Was das für Silvester bedeutet
Eine Verlängerung ins Jahr 2027 ist noch nicht angekündigt. Die letzten beiden Verlängerungen hat China jeweils erst im November bekanntgegeben. Das ist ein Muster, aber keine Zusage.
Einreise im Dezember, Ausreise im Januar: Ob Sie nach einer visumfreien Einreise vor dem Stichtag über den 31. Dezember hinaus bleiben dürfen, hat bisher keine Behörde geregelt. Ratgeberseiten sagen ja, amtlich bestätigt ist das nicht.
Der sichere Weg ist ein Visum. Wer schon jetzt fest buchen will, beantragt ein Touristenvisum über das chinesische Visa-Center. Einige Reiseveranstalter übernehmen das für ihre Gäste.
Flexibel buchen. Wählen Sie bis zur Entscheidung im Spätherbst Tarife, die Sie ändern oder stornieren können.
Die 240-Stunden-Regel ist kein Ersatz
China erlaubt Deutschen auch einen visumfreien Transit von bis zu 240 Stunden. Die Regel gilt aber nur, wenn Sie in ein drittes Land oder eine dritte Region weiterreisen, etwa nach Hongkong. Hin- und Rückflug zwischen Deutschland und Shanghai reichen dafür nicht.
Reisepass und Einreisekarte
Reisepass: Bei visumfreier Einreise muss er laut Auswärtigem Amt mindestens für die Dauer Ihres Aufenthalts gültig sein, bei Einreise mit Visum noch sechs Monate. Vorläufige Reisepässe und Dienstpässe gelten für die Visumfreiheit nicht. Auch Kinder brauchen einen eigenen Pass.
Einreisekarte: Seit November 2025 können Sie sie frühestens 72 Stunden vor der Ankunft online ausfüllen, auf der Website der Einwanderungsbehörde s.nia.gov.cn oder in der App NIA 12367. Die Behörde warnt vor gefälschten Seiten. Am Flughafen geht es auch auf Papier.
Anmeldung: Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise bei der Polizei anmelden. Wenn Sie im Hotel wohnen, übernimmt das Hotel die Anmeldung.
Die Hinweise des Auswärtigen Amts
Für China gibt es keine Reisewarnung. In seinen Reise- und Sicherheitshinweisen (Stand 29. September 2026) weist das Auswärtige Amt aber auf einige Punkte hin, die auch Touristen betreffen:
Internet: „Der Zugriff auf verschiedene Onlineangebote (z. B. Google, Facebook, X, WhatsApp und andere) ist blockiert. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten“.
Daten und Geräte: „Es ist damit zu rechnen, dass Onlineaktivitäten von Nutzern nachverfolgt, auf elektronischen Geräten hinterlegte Daten eingesehen und kopiert sowie elektronische Geräte manipuliert werden.“
Ausreisesperren: Gegen Ausländer können Ausreisesperren verhängt und Pässe einbehalten werden, wenn sie von Ermittlungen oder Gerichtsverfahren betroffen sind. Als Beispiel nennt das Amt ausdrücklich auch Verkehrsunfälle.
Kriminalität: „Die Kriminalitätsrate ist insgesamt gering und Gewaltakte sind sehr selten.“ Taschendiebstahl und Trickbetrug kommen aber vor, gerade in Menschenmengen.
Fotografieren: Keine Polizei, Sicherheitskräfte oder Sicherheitsanlagen fotografieren.
Drogen: Schon geringe Mengen können zu hohen Haftstrafen führen.
Den vollständigen Text lesen Sie beim Auswärtigen Amt unter China: Reise- und Sicherheitshinweise. Praktisches zu Geld, Internet und Metro finden Sie unter Vor Ort.